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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Working muse e.U. für die Plattform: Conservatoire - Wien

Neulinggasse 11 Tür I+II

1030 Wien

Musikwerkstatt:

  • Wir bitten Sie, 5 bis 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn einzutreffen, um den Unterrichtsablauf nicht zu stören. Die Türen unserer Einrichtung werden 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn bis 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn für Sie geöffnet.

  • Aufsichtspflicht und Beisein: Eltern haften während der gesamten Unterrichtszeit, ebenso vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsbeginn, für Ihre Kinder. Dabei obliegt das konzentrierte Mitmachen und Teilnehmen der Kinder bei den Unterrichtsinhalten in der Unterstützung und Verantwortung der Eltern, damit sie die pädagogischen Inhalte des Programms bestmöglich aufnehmen können.

  • Während des Kurses ist die Begleitung auf 1 Begleitperson beschränkt. Aus Respekt vor den anderen angemeldeten Personen und aus Gründen der Gleichberechtigung können wir keine zusätzlichen Schüler aufnehmen, die einen angemeldeten Schüler begleiten, wenn dieser nicht namentlich angemeldet ist, auch nicht Geschwister oder Freunde.

  • Musikinstrumente: Die Musikinstrumente die vom Haus den Kindern während der Unterrichtszeit zu Verfügung gestellt werden, sind mit Sorgfalt zu behandeln. Die Eltern werden gebeten, darauf zu achten, dass das Kind das Instrument der Lehrkraft nicht benutzt oder versucht, es anzugreifen, damit sich die Lehrkraft weiterhin auf den Unterricht und/oder die künstlerische Darbietung konzentrieren kann. Für jede ev. Beschädigung der Unterrichtseinrichtungen und der Musikinstrumente sind der gesetzliche Vertreter bzw. seine Haftpflichtversicherung verantwortlich.

  • Refundierung: Entfallene Unterrichtseinheiten auf Grund von Krankheit der Schülerin / des Schülers oder Persönliche Grunde werden nicht refundiert und es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz. Dies gilt ebenso bei einem kompletten Abbruch des Kurses. 

  • Im Falle einer Schließung der Regierung werden alle Klassen in Online-Klassen umgewandelt. 

  • Aufsichtspflicht: Eltern haften während der gesamten Unterrichtszeit, ebenso vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsbeginn, für Ihre Kinder. Dabei obliegt das konzentrierte Mitmachen und Teilnehmen der Kinder bei den Unterrichtsinhalten in der Unterstützung und Verantwortung der Eltern, damit sie die pädagogischen Inhalte des Programms bestmöglich aufnehmen können. 

  • Verzehr von Essen: Während des Unterrichts ist das Essen nicht gestattet.

  • Ungebührliches Benehmen, insbesondere eine störende Unterbrechung von anderen Schülern während ihres Musikunterrichts im Haus, durch Herumlaufen auf Stiegen und Gängen, sowie durch Lärmen im Schulgebäude, ist ebenso nicht gestattet wie  gewalttätiges Verhalten.

  •  Registrierungen werden nach Reihenfolge des Eintreffens, abhängig nach dem Datum des Erhalt der Zahlung der Kursgebühr bearbeitet.

  1. Für jede Gruppe gilt ein Minimum von fünf TeilnehmerInnen. Falls diese Anzahl unterschritten wird, behält das Unternehmen sich das Recht vor, dieses Kursangebot zurück zu ziehen. Seitens des Unternehmens wird die zweite bwz. dritte Auswahlmöglichkeit seitens der Kunden bei der Zuteilung Berücksichtigung finden.

  2. Die Registrierungsgebühr ist zu Beginn des Kurses fällig.

  3. Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten:  Banküberweisungen für Online-Registrierungen und Webseite Zahlungen (WIX Zahlung: Master Card & VISA))

Sobald die Zahlung bearbeitet wird, wird eine Bestätigung an die seitens der KundInnen zur Verfügung gestellten E-Mail-Adresse übermittelt. 

Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten im Empfang: Bar Zahlungen.

Nach erfolgter Registrierung werden Kurskosten nicht mehr refundiert.

Im Falle einer Schließung der Regierung werden alle Klassen in Online-Klassen umgewandelt. 

Kursgebühren werden jährlich, den Inflationsentwicklungen entsprechend angepasst.

Ersatzstunden sind aufgrund von verfügbaren Platz- und Zeit-Ressourcen limitiert und werden nicht garantiert.

 

  • Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nach § 3 Konsumentenschutzgesetz steht nur zu, wenn der Ausbildungsvertrag außerhalb der Räumlichkeiten des Kursleiters/der Kursleiter*in abgeschlossen wurde (zB via E-mail).

Belehrung über das Rücktrittsrecht:

Der/Die Kursteilnehmer*in hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der/die Kursteilnehmer*in

[Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen/ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der/die Kursteilnehmer*in die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.

Wenn der/die Kursteilnehmer*in von diesem Vertrag zurücktritt, hat der/die Kursleiter*in dem/der Kursteilnehmer*in alle Zahlungen, die der/die Kursleiter*in von dem/der Kursteilnehmer*in erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt von diesem Vertrag bei dem/der Kursleiter*in eingegangen ist. 

Hat der/die Kursteilnehmer*in verlangt, dass die Dienstleistung des Kursleiters/der Kursleiter*in während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat der/die Kursteilnehmer*in einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der/die Kursteilnehmer*in den/die Kursleiter*in von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtete, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Instrumentalunterricht:

Wann und wo beginnt und endet die Aufsicht von MusikschullehrerInnen?

 

Eine Aufsicht durch eine Lehrkraft ist erst ab dem Betreten und bis zum Verlassen der Unterrichtsräume bzw. des Veranstaltungs- oder Probenraumes gewährleistet. Die Lehrkraft sowie das Team “Le Conservatoire” übernehmen daher keine Verantwortung für die Wege vom oder zum beaufsichtigten Raum, auch wenn dieser im Gebäude liegt. Der Empfangsbereich sowie die Toiletten oder andere Durchgangsbereiche werden ausdrücklich nicht als Unterrichts- oder Probenraum angeführt. 

 

Dies gilt auch für gemeinsame Aktivitäten „außer Haus“ (Exkursionen, Veranstaltungen, Proben, Verlegung des Unterrichts, etc.), die im Rahmen des Projektes “Le Conservatoire" stattfinden und einen unverzichtbaren Bestandteil des Unterrichts bilden. In solchen Fällen übernehmen die Lehrkräfte die Aufsicht erst ab dem Zusammentreffen am vereinbarten Treffpunkt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Treffpunkt innerhalb oder außerhalb der von den Le Conservatoire üblicherweise genutzten Räumlichkeiten liegt. Die gesetzlichen Vertretungen werden rechtzeitig hiervon informiert.

 

Außerdem bitten wir Sie, Ihre Kinder pünktlich, aber nicht früher als 5-10 Minuten vor dem Unterricht zu bringen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Räumlichkeiten zum Musizieren bestimmt sind und keinesfalls als Spielplatz dienen. Die Räumlichkeiten, sowie die darin gelagerten Instrumente, sind nicht für das Spielen von Kleinkindern geeignet. Um Unfälle zu vermeiden, aber auch im Interesse aller MusikerInnen, egal ob klein oder groß, die in einer angenehmen Atmosphäre musizieren möchten, bitten wir Sie, diese Anweisung besonders sorgfältig zu beachten. Die Haftung betrifft auch die Geschwister sowie Freunde der SchülerInnen, die sich während des Unterrichts der SchülerIn in der Räumlichkeiten befinden.

 

Bis zu welchem Alter unterliegen MusikschülerInnen der Aufsicht durch Eltern und Lehrer?

Die Aufsichtspflicht besteht gegenüber minderjährigen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

Worin besteht die Aufsicht eines Musikschullehrers?

 

Jede Aufsichtsperson hat dafür zu sorgen, dass die ihr anvertrauten Kinder nicht zu Schaden kommen, und dass sie auch keinen anderen Personen oder Dingen Schaden zufügen. Dies nach Maßgabe dessen, was angesichts Alter, Eigenschaften und Entwicklung des Kindes vorhersehbar ist, und was vom Aufsichtführenden vernünftigerweise verhindert werden kann. 

 

Im Rahmen der Aufsicht besteht eine Anleitungs- und Warnpflicht (wenn Gefahren nicht verhindert werden können), eine Kontrollpflicht (der Einhaltung der aufgestellten Regeln für die SchülerInnen) und eine Eingreifpflicht (Ermahnung bis Ausschluss von einer Gruppe bzw. vom Unterricht). Ebenso muss eine Aufsichtsperson selbstverständlich für die Dauer der Betreuung anwesend bzw. erreichbar sein und die Erziehungsberechtigten darüber informieren, was mit ihren Kindern unternommen wird.

 

 

Ab welchem Alter wird es akzeptiert, dass sich SchülerInnen selbst für die Musikstunde entschuldigen?

 

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gelten Jugendliche als mündig und können sich somit selbst für den Unterricht entschuldigen

 

 

Haftung

 

Die Lehrkraft sowie Working Muse e.U. haften nicht für Schäden bzw. Verlust von privatem Eigentum der Schülerinnen und Schüler.

 

Die SchülerInnen bzw. deren gesetzliche Vertretung haften für die durch ihr Verhalten an Gebäuden, Räumlichkeiten, Inventar, Musikinstrumenten etc. zugefügten Schäden. Diese Haftung umfasst auch derartige Schäden in und an anderen Örtlichkeiten,  die im Rahmen von des Unterrichts genutzt werden. 

Ausschließlich die SchülerInnen bzw. deren gesetzliche Vertretung haften für alle   durch ihr Verhalten zugefügten Schäden in unterrichtsfreien Räumen, wie im Empfangsbereich, in den Toiletten u.a., sowie in allen Räumen außerhalb des Unterrichtes!

 

Für alle Ansprüche, die durch Verletzung dieser Vertragsverpflichtungen von Dritten gegen die Lehrkraft oder Working Muse e.U. erhoben werden, hat die Schülerin / der Schüler bzw. deren / dessen gesetzliche Vertretung diese schad- und klaglos zu halten. Dies umfasst auch die Verpflichtung, die die Lehrkraft oder Working Muse e.U. von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig schad- und klaglos zu halten.

 

Die Haftung gilt auch für die mitgebrachte Geschwister sowie Freunde der SchülerInnen, die sich während des Unterrichts der SchülerIn in der Räumlichkeiten befinden. Bitte bedenken Sie, dass die Räume von Working Muse nicht für die selbstständige Nutzung von Kleinkindern bestimmt sind.

Painting Orchestra:

Auf die Harmonie kommt es an, deshalb bitten wir Sie folgendes zu berücksichtigen:

 

  • Wir bitten Sie, 5 bis 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn einzutreffen, um den Unterrichtsablauf nicht zu stören. Die Türen unserer Einrichtung werden 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn bis 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn für Sie geöffnet.

 

  • Aufsichtspflicht und Verhalten: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Räumlichkeiten zum Musizieren bestimmt sind und keinesfalls als Spielplatz dienen. Die Räumlichkeiten, sowie die darin gelagerten Instrumente, sind nicht für das Spielen von Kleinkindern geeignet. Um Unfälle zu vermeiden, aber auch im Interesse aller MusikerInnen, egal ob klein oder groß, die in einer angenehmen Atmosphäre musizieren möchten, bitten wir Sie, diese Anweisung besonders sorgfältig zu beachten. Ungebührliches Benehmen, insbesondere eine störende Unterbrechung von anderen Schülern während ihres Musikunterrichts im Haus, durch Herumlaufen auf Stiegen und Gängen, sowie durch Lärmen im Schulgebäude, ist ebenso nicht gestattet wie gewalttätiges Verhalten. Eine Aufsicht durch eine Lehrkraft ist erst ab dem Betreten und bis zum Verlassen der Unterrichtsräume, genauer gesagt des Veranstaltungs- oder Probenraumes gewährleistet. Die Lehrkraft sowie das Team “Le Conservatoire” und der Kulturverein Recitativo übernehmen daher keine Verantwortung für die Wege vom oder zum beaufsichtigten Raum, auch wenn dieser im Gebäude liegt. Der Empfangsbereich sowie die Toiletten oder andere Durchgangsbereiche werden ausdrücklich nicht als Unterrichts- oder Probenraum angeführt. 

 

  • Haftung: Die SchülerInnen bzw. deren gesetzliche Vertretung haften für die durch ihr Verhalten an Gebäuden, Räumlichkeiten, Inventar, Musikinstrumenten etc. zugefügten Schäden. Diese Haftung umfasst auch derartige Schäden in und an anderen Örtlichkeiten, die im Rahmen von des Unterrichts genutzt werden. Die Lehrkraft sowie Working Muse e.U. haften nicht für Schäden bzw. Verlust von privatem Eigentum der Schülerinnen und Schüler. Ausschließlich die SchülerInnen bzw. deren gesetzliche Vertretung haften für alle durch ihr Verhalten zugefügten Schäden in unterrichtsfreien Räumen, wie im Empfangsbereich, in den Toiletten u.a., sowie in allen Räumen außerhalb des Unterrichts.

Für alle Ansprüche, die durch Verletzung dieser Vertragsverpflichtungen von Dritten gegen die Lehrkraft oder Working Muse e.U. erhoben werden, hat die Schülerin / der Schüler und deren/dessen gesetzliche Vertretung diese schad- und klaglos zu halten. Dies umfasst auch die Verpflichtung, die die Lehrkraft oder Working Muse e.U. von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig schad- und klaglos zu halten.

Die Haftung gilt auch für die mitgebrachte Geschwister sowie Freunde der SchülerInnen, die sich eventuell in der Räumlichkeiten befinden. Bitte bedenken Sie, dass die Räume von Working Muse nicht für die selbstständige Nutzung von Kleinkindern bestimmt sind.

 

  • Während des Kurses ist keine Begleitung gestattet. Aus Respekt vor den anderen angemeldeten Personen und aus Gründen der Gleichberechtigung können wir keinen zusätzlichen Schüler aufnehmen, die einen angemeldeten Schüler begleiten, wenn dieser nicht namentlich angemeldet ist, auch nicht Geschwister oder Freunde.

 

  • Musikinstrumente: Die Musikinstrumente, die vom Haus den Kindern zu Verfügung gestellt werden, sind mit Sorgfalt zu behandeln. Für jede ev. Beschädigung der Unterrichtseinrichtungen und der Musikinstrumente ist der gesetzliche Vertreter bzw. seine Haftpflichtversicherung verantwortlich.

 

  • Während des Kurses kann nicht gegessen werden (die Jause sollte bitte vorher oder nachher erfolgen)

 

  • Refundierung: Entfallene Unterrichtseinheiten aufgrund von Krankheit der Schülerin / des Schülers oder persönliche Gründe werden nicht refundiert und es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz. Dies gilt ebenso bei einem kompletten Abbruch des Kurses. 

 

  • Im Falle einer Schließung der Regierung werden alle Klassen in Online-Klassen umgewandelt. 

Meisterkurse:

1. ANMELDUNG 

Das unter www.conservatoire.at erhältliche Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt werden. Die Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers muss durch den Erziehungsberechtigten erfolgen.

 

2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Grundsätzlich gibt es keine Altersgrenze für die Teilnahme an den Meisterkursen. Allen Teilnehmern werden Übungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und das Conservatoire und Working Muse e.U. garantiert jedem Teilnehmer eine tägliche Anzahl von zwei Übungsstunden. Sollte bei Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl für einen Meisterkurs nicht erreicht werden, behält sich Working Muse e.U. das Recht vor, die Anzahl der Tage, an denen der Meisterkurs stattfindet, zu reduzieren. Auch in diesem Fall erhalten jedoch alle Teilnehmer die volle Anzahl an Unterrichtseinheiten.

 

3. ANZAHL DER UNTERRICHTSEINHEITEN, TEILNAHME UND ANMELDEGEBÜHR

Jeder Student erhält 3 Unterrichtseinheiten.

Aktive Studenten: 540 Euro (inkl. Klavierbegleitung) 

Aktive Studenten: 390 Euro (ohne Klavierbegleitung) 

Passiv: 190 Euro

  

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Erst nach der Entrichtung der Teilnahmegebühr ist die Anmeldung gültig. Alle Kosten und Gebühren für internationale Überweisungen sind vom Teilnehmer selbst zu tragen und werden nicht von Working Muse e.U. übernommen. Etwaige Umtauschgebühren oder Bankprovisionen gehen in voller Höhe zu Lasten des Studenten.

 Die Teilnahmegebühr kann per Überweisung oder in bar vor Kursbeginn bezahlt werden.

Gebühren sind in der geforderten Höhe in Euro zu überweisen an:

WORKING MUSE e.U.

AT33 2011 1842 1501 0600

GIBAATWWXXX

5. ZERTIFIKAT

Die Teilnahme an einer Masterclass mit international anerkannten Künstlern ist ein wichtiger Bestandteil der Biografie eines jeden Künstlers. Aktive Teilnehmer erhalten am Ende ihrer Masterclass ein Diplom, das ihre Teilnahme bestätigt.

 

6. RÜCKTRITT

Im Falle einer schriftlichen Rücktrittserklärung wird die Anmeldegebühr in Höhe von €100,- einbehalten; der Restbetrag (Teilnahmegebühr) wird zurückerstattet. Alle Transaktionskosten werden abgezogen. Bei einem Rücktritt müssen Sie unbedingt Ihre internationale Bankverbindung bekannt geben (einschließlich der Bankleitzahl BIC und der internationalen Kontonummer IBAN).

Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss werden die Teilnahmegebühren nicht erstattet und müssen bezahlt werden.

Die volle Teilnahme- und Anmeldegebühr wird zurückerstattet, wenn Working Muse gezwungen ist, die Meisterklasse abzusagen.

Die Rückerstattung kann nur bis zum 31. Oktober 2022 erfolgen.

 

7. HAFTUNG

Die Teilnahme am Meisterkurs erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie verursachen. Eine Haftung auf Schadensersatz, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist ausgeschlossen, insbesondere wenn eine Meisterklasse abgesagt werden muss. 

 

8. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR MINDERJÄHRIGE TEILNEHMER

Der Erziehungsberechtigte, der für den minderjährigen Teilnehmer den Vertrag über die Teilnahme an den Meisterkurs abschließt, erklärt sich damit einverstanden, dass Working Muse e.U. keine Verantwortung für die Beaufsichtigung des minderjährigen Teilnehmers übernehmen kann. Dies gilt insbesondere für das Verhalten unmittelbar vor Beginn des Meisterkurses/Kurses oder am Ende des Meisterkurses/Kurses und außerhalb der Räume, in denen der Meisterkurs/Kurs stattfindet. Jede Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers erfordert eine von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Erklärung zu diesem Zweck.

Der Erziehungsberechtigte haftet für Schäden, die durch den minderjährigen Teilnehmer verursacht werden. Darüber hinaus stellen die Erziehungsberechtigten die Working Muse von allen Schadensersatzansprüchen frei, die von dem minderjährigen Teilnehmer geltend gemacht werden.

 

9. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Es wird vereinbart, dass alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung österreichischem Recht unterliegen.

SHOP: 

Gültigkeitsdauer der Rückgabe: Käufer können das Buch innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung zurücksenden.

 

Zustand des Buches: Das zurückzusendende Buch muss in demselben Zustand sein, in dem es geliefert wurde. Bücher, die beschädigt, markiert oder in irgendeiner Weise verändert wurden, können nicht zurückgenommen werden.

 

Rücksendekosten: Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer, es sei denn, das Buch war bei Lieferung bereits beschädigt oder es wurde das falsche Buch geliefert.

 

Erstattung: Nach Erhalt und Überprüfung des Buches wird der Kaufbetrag innerhalb von 10 Werktagen auf das vom Käufer angegebene Konto zurückerstattet.

 

Ausschlüsse: Bücher, die auf Anforderung gedruckt oder personalisiert wurden, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

 

Rücksendeverfahren:

 

Informieren Sie uns bitte vor der Rücksendung per E-Mail oder Telefon über Ihren Wunsch, das Buch zurückzugeben.

Verpacken Sie das Buch sorgfältig, um Transportschäden zu vermeiden.

Legen Sie bitte eine Kopie der Kaufrechnung oder eine Notiz mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Ihrer Bestellnummer bei.

Senden Sie das Buch an die von uns angegebene Rücksendeadresse.

Datenschutz: Alle persönlichen Informationen, die im Rahmen der Rückgabe bereitgestellt werden, werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.

 

Vorbehalt: Wir behalten uns das Recht vor, die Rückgabebestimmungen zu ändern. Änderungen werden auf unserer Website veröffentlicht und treten sofort in Kraft.

 

Rechtliche Grundlage: Diese Rückgabebedingungen entsprechen dem österreichischen Verbraucherschutzgesetz. Bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten gilt österreichisches Recht.

 

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich dieser Rückgabebedingungen.

 

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